{"id":359,"date":"2014-03-20T15:30:00","date_gmt":"2014-03-20T15:30:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.domoconzept.de\/?page_id=359"},"modified":"2014-03-27T15:01:16","modified_gmt":"2014-03-27T15:01:16","slug":"hausordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.domoconzept.de\/?page_id=359","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige R\u00fccksichtnahme aller Hausbewohner.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um das ungest\u00f6rte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages einzuhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">I. R\u00fccksichtnahme auf andere Hausbewohner<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Vermeidbarer L\u00e4rm belastet unn\u00f6tig alle Hausbewohner. Deshalb ist Musizieren w\u00e4hrend der allgemeinen Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 8 Uhr untersagt. Fernseh-, Radio- und Tonger\u00e4te sind stets auf Zimmerlautst\u00e4rke einzustellen; die Benutzung im Freien (auf Balkonen etc.) darf die \u00fcbrigen Hausbewohner nicht st\u00f6ren. Lautes T\u00fcrenschlagen oder l\u00e4rmendes Treppenlaufen ist zu vermeiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen T\u00e4tigkeiten in Haus, Hof oder Garten bel\u00e4stigende Ger\u00e4usche nicht zu vermeiden (Teppich klopfen, Staubsaugen, Rasenm\u00e4hen, Basteln und Dergleichen) so sind diese Verrichtungen Werktags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr vorzunehmen. Das Ausklopfen und Reinigen von Teppichen und dergleichen aus dem Fenster oder \u00fcber den Balkon ist untersagt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Kinder sollten m\u00f6glichst auf den Spielpl\u00e4tzen spielen. Bei Spiel und Sport in den Anlagen muss auf die Anwohner und Bepflanzung R\u00fccksicht genommen werden. Ballspiele, speziell Fu\u00dfball sind auf den Rasenfl\u00e4chen, gegen die Hausw\u00e4nde und M\u00fcllstandpl\u00e4tze nicht gestattet und nur auf den daf\u00fcr vorgesehenen Pl\u00e4tzen oder Fl\u00e4chen erlaubt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) Ist ein vorhandener Hofraum nicht Gegenstand dieses Vertrages und dient er der gemeinsamen Benutzung durch die Nutzungsberechtigten, so z.B. zum Teppich klopfen etc., so ist das Aufstellen, Waschen, Reinigen, Pflegen und Reparieren von Kraftfahrzeugen jeglicher Art, sowie das Warmlaufen lassen der Motoren und das laute T\u00fcrenschlagen untersagt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">II. Sorgfalts- und Sicherheitspflichten der Hausbewohner<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haust\u00fcren von 22 bis 6 Uhr und die Kellereing\u00e4nge und Hoft\u00fcren st\u00e4ndig geschlossen zu halten. Wer die Haust\u00fcr zwischen 22 und 6 Uhr oder die Kellert\u00fcren oder Hoft\u00fcren \u00f6ffnet, hat sie sofort nach Benutzung wieder zu verschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Falls ein Mieter vor Ablauf des Vertrages die R\u00e4ume endg\u00fcltig oder auf Dauer der Mietzeit zeitweilig verl\u00e4sst, ist er verpflichtet, einen Wohnungsschl\u00fcssel dem Vermieter, seinem Beauftragten oder einem anderen Hausbewohner, dessen Anschrift dem Vermieter bekannt sein muss, zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Blumenk\u00e4sten und Blument\u00f6pfe d\u00fcrfen nur vor die Fenster gestellt werden, wenn eine geeignete Vorrichtung vorhanden ist, die das Herunterfallen der K\u00e4sten und T\u00f6pfe und das Ablaufen von Wasser verhindert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) Dachfenster und Dachluken sind stets festzustellen und nachts sowie bei Sturm oder Regen von demjenigen, dem jeweils die Benutzung des Trockenraumes zusteht, zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5) Das Lagern von feuergef\u00e4hrlichen, leichtentz\u00fcndbaren und Geruch verursachenden Stoffen in Kellern oder Bodenr\u00e4umen ist untersagt. Auf den gemeinschaftlichen Fluren, Kellerg\u00e4ngen und gemeinschaftlichen R\u00e4umen d\u00fcrfen keine Gegenst\u00e4nde abgestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6) Bei Undichtigkeiten an Gas- oder Wasserleitungen sind sofort die Hausverwaltung und ggf. das Gas- oder Wasserwerk zu benachrichtigen. Bei Gasgeruch in R\u00e4umen, diese nicht mit offenem Licht betreten, keine elektrischen Schalter bet\u00e4tigen und sofort die Fenster \u00f6ffnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(7) Das Grillen mit festen oder fl\u00fcssigen Brennstoffen ist auf Balkonen, Loggien und auf unmittelbar neben dem Geb\u00e4ude befindlichen Fl\u00e4chen nicht gestattet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(8) Bei Frostwetter sind von allen Hausbewohnern Vorkehrungen zu treffen, die ein Einfrieren der Leitungen verhindert, insbesondere sind T\u00fcren und Fenster auf dem Dachboden, im Hausflur und im Keller zu verschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">III. Reinhaltungs- und Reinigungspflichten<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Haus und Grundst\u00fcck sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind von den verantwortlichen Hausbewohnern unverz\u00fcglich zu entfernen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Alle Mietparteien haben die Hausflure, Treppen, Aufz\u00fcge, Kellerg\u00e4nge, Gemeinschaftsr\u00e4ume nach Ma\u00dfgabe eines vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsplanes wechselweise mit den auf der jeweiligen Etage wohnenden Mietparteien mindestens einmal in der Woche gr\u00fcndlich zu reinigen und auch in der \u00fcbrigen Zeit sauber zu halten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) An der Beseitigung von Schnee und Glatteis sollten auch rechtlich Nichtverpflichtete aus Gemeinschaftssinn mitwirken, namentlich dann, wenn der Verpflichtete abwesend oder arbeitsunf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) Die zur Erf\u00fcllung vorstehenden Pflichten und Aufgaben erforderlichen Mittel und Ger\u00e4te hat der Mieter auf seine Kosten zu stellen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5) Zur Vermeidung von Ungeziefergefahr und im Interesse der Hygiene sind die Mieter verpflichtet, nach Ma\u00dfgabe der ortrechtlichen Vorschriften K\u00fcchenabf\u00e4lle regelm\u00e4\u00dfig fortzuschaffen. In der Zwischenzeit sind die Abf\u00e4lle in der Wohnung (nicht im Treppenhaus, auf dem Balkon oder in gemeinschaftlichen R\u00e4umen) in verschlossenen Beh\u00e4ltern aufzubewahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6) T\u00fcrschl\u00f6sser, T\u00fcren und Fenster sind gangbar zu halten. Die Wasserl\u00f6cher an den Fensterb\u00e4nken sind regelm\u00e4\u00dfig zu reinigen und offen zu halten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">IV. Treppenhausbeleuchtung<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sofern die Treppenhausbeleuchtung dem Mieter obliegt, hat er die zu seiner Wohnung f\u00fchrenden Flure und Treppen gen\u00fcgend und unter Beachtung etwaiger ortrechtlichen Vorschriften zu beleuchten. Unbrauchbare Gl\u00fchlampen usw. sind auf seine Kosten zu ersetzen. Haben mehrere Mieter denselben Flur inne, so haben sie gemeinschaftlich f\u00fcr die Beleuchtung zu sorgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">V. Gemeinschaftseinrichtungen<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Gemeinschaftseinrichtungen gelten die Benutzungsordnungen sowie Bedienungsanweisungen und Hinweisschilder. Entsprechende vorhandene Einteilungspl\u00e4ne sind zu beachten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) <span style=\"text-decoration: underline;\">Personenaufz\u00fcge<\/span>: Der Aufzug darf von Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Aufzug nicht unn\u00f6tig benutzt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Fahrkorb ist im Innern entsprechend eines vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsplanes von den Hausbewohnern zu reinigen. Die zul\u00e4ssige Nutzlast darf nicht \u00fcberschritten werden. Verschmutzungen z. B. w\u00e4hrend eines Umzugs sind sofort zu beseitigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) <span style=\"text-decoration: underline;\">Gemeinschaftswaschk\u00fcche: <\/span>Die Benutzung der Gemeinschaftswaschk\u00fcche erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Ersatz f\u00fcr verdorbene bzw. besch\u00e4digte W\u00e4schest\u00fccke wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Die Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Bei St\u00f6rungen ist der Betrieb sofort einzustellen und das Wohnungsunternehmen zu benachrichtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Waschk\u00fcche und der Trockenraum sowie deren Zug\u00e4nge sind vor Ablauf der dem Mieter zugeteilten Benutzungsfrist stets von diesem zu reinigen. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass der Mieter von seinem Nutzungsrecht keinen Gebrauch macht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige R\u00fccksichtnahme aller Hausbewohner. 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