In den bei uns abgeschlossenen Mietverträgen weisen wir grundsätzlich auf das dringende Erfordernis zum Abschluss einer Hausratversicherung für angemietete Wohnungen hin.
Da die Hausratversicherung sämtliche Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus schützt und die Versicherungsgesellschaften üblicherweise die Kosten zum Wiederbeschaffungswert ersetzen, raten wir unbedingt zum Abschluss einer solchen Versicherung.
Das Eigentum des Versicherungsnehmers in Bezug auf den im Versicherungsschein aufgeführten Ort der Versicherung (in diesem Fall die von Ihnen angemietete Wohnung) wird dadurch bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen abgedeckt. In der Regel fallen auch Terrassen, Balkone, Loggien sowie auch gemeinschaftlich genutzte Räume unter den Versicherungsschutz.
Detaillierte Informationen und Erläuterungen zu den versicherten Gefahren, der Art der versicherten Kosten und möglichen Erweiterungen des Versicherungsumfangs erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften.